Änderung der Notdienstgebühren ab dem 17.02.2020
Folgende Punkte wurden festgelegt:
-
Im Notdienst, außerhalb der regulären Sprechzeiten, wird verpflichtend immer eine Notdienstgebühr von pauschal 50
Euro netto pro Tierhalter und Behandlung erhoben.
-
Die zusätzlich erbrachten Leistungen im Notdienst müssen mindesten zum 2-fachen GOT Satz,
maximal bis zum 4-fachen des Satzes abgerechnet werden.
-
Verpflichtende Notdienstzeiten sind:- ab 18.00 Uhr abends bis 08.00 Uhr morgens des Folgetages- an Wochenenden (Freitags 18.00 bis Montags
08.00 Uhr)- an Feiertagen (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr)
Unsere reguläre Abendsprechstunde ist von der Notdienstgebühr ausgenommen!